Einsatzfahrten mit dem Fahrsimulator

26. März 2023
HLF20 Übung V-LKW LF16/12 DLK 23-12 Einsatz Mitgliederwerbung MZF DLK Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm 2023 Lehrgang Aktive EFaSi Einsatzfahrtensimulator

Blaulicht und Martinshorn an, und ab geht die Fahrt mit Vollgas zum Einsatz – ganz so einfach ist es natürlich nicht im richtigen Einsatzfall.

Auch wenn Leben in Gefahr ist, muss umsichtig und vorausschauend gefahren werden. Andere Verkehrsteilnehmer reagieren auf Blaulicht und Martinshorn auf verschiedenste Art und Weise. So kann ein Auto plötzlich auf die eigene Fahrspur wechseln, ein Fußgänger schlendert mit Kopfhörern unbekümmert über den Zebrastreifen, die Rettungsgasse klappt nicht oder das vorausfahrende Fahrzeug legt unverhofft eine Vollbremsung hin. Auch Witterungsbedingungen oder Wildwechsel sind Situationen, die man nicht so ohne weiteres üben kann. Doch wenn sie eintreten, dann muss der Lenker des Feuerwehrfahrzeuges unmittelbar und richtig reagieren.

Damit das möglichst gut gelingt, üben die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen dieser Tage Einsatzfahrten auf einem Fahrsimulator. Dieser steht in der Wache der Freiwilligen Feuerwehr Illertissen momentan zur Verfügung.

Unter fachkundiger Anleitung eines Trainers werden die Feuerwehrfrauen und -männer mit verschiedensten Szenarien konfrontiert. Jede Fahrt wird danach gemeinsam besprochen.

Der Fahrsimulator bildet dabei den Bremsweg, die Bremskraft, Bewegungen der Fahrerkabine und den Kraftaufwand beim Lenken realistisch nach. Durch künstliche Intelligenz ist keine Einsatzfahrt wie die anderen: andere Verkehrsteilnehmer treten in das Geschehen, Wildschweine laufen bei Nacht plötzlich aus dem Dickicht neben der Straße oder Fußgänger queren unerwartet die Fahrbahn.

Auch die Theorie kommt nicht zu kurz: besonders die Paragrafen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden durchleuchtet. So regelt der §35, dass die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst von den Regelungen der StVO befreit sind, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Und §38 besagt, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer Fahrzeugen, die mit Martinshorn und Blaulicht fahren, sofort freie Bahn zu schaffen haben.