Wir wurden zu einer auslösten Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Melder durch Essensdampf ausgelöst wurde und somit kein Schadensereignis vorlag. Ein Eingreifen unsererseits war nicht erforderlich. Mit dem Zurückstellen der Anlage war der Einsatz für uns beendet.